Diese grundsätzliche Frage stellen sich besorgte und interessierte Bürger, die in unmittelbarer und mittelbarer Umgebung des Steinbruches in Windeck-Imhausen wohnen und leben.
Die SPD-Fraktion nimmt diese Frage auf und bittet in ihrem Antrag vom 20.1.21 die Verwaltung nachfolgend aufgeführte Fragen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Kreises beantworten zu lassen.
- Wie lange besteht die derzeitige Betriebsgenehmigung für den Betreiber des Steinbruches?
- Wie weit kann sich der Steinbruch mit der derzeitigen Betriebsgenehmigung in Richtung der Ortslage Imhausen ausdehnen?
- Wie weit kann der