In der Ratssitzung vom 20. Mai 2025 wurde die Beschlussvorlage zur Teilnahme an der Altschuldenregelung des Landes NRW einstimmig angenommen. Die SPD Windeck begrüßt und unterstützt diesen Schritt ausdrücklich. In Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist jede Entlastung willkommen, die den finanziellen Spielraum der Gemeinde erweitert.

Gleichzeitig mahnen wir an, dass die Zustimmung zur Vorlage nur ein erster, wichtiger Zwischenschritt ist. Dies ist kein „Erfolg“, wie uns andere Parteien glauben lassen wollen, sondern nur eine obligatorische Maßnahme zur Behandlung der Symptome. … [weiterlesen]


Ende des vergangenen Jahres schrieb der Landrat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreiskommunen an, um deren Einverständnis einzuholen für die Festsetzung der Kreisumlage. Diese Transferzahlungen tragen zur Finanzierung des Kreishaushalts bei, das heißt, dass der Kreis ohne eigene Steuerhoheit sein Geld über die Gemeinden oder Städte bezieht. Im § 55 der Kreisordnung NRW heißt es „Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.“