Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt der Gemeinde Windeck als nicht genehmigungsfähig zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal und bestätigt die Kritik der SPD Windeck, die den Haushaltsentwurf in der Ratssitzung vom 18.03.2025 abgelehnt hat. Die Ablehnung der Behörde beruht auf falschen Planwerten. Entgegen der von der Gemeinde vorgelegten Planung, die ein positives Eigenkapital 2029 auswies, bleibt die Gemeinde auch 2029 im negativen Eigenkapital verhaftet. Die Zurückweisung der Aufsichtsbehörde macht deutlich: Der ursprünglich vorgelegte Haushalt ist nicht genehmigungfähig.
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Die Baukosten wurden mit ca. 6,6 Mio € veranschlagt; Man versucht nun Fördertöpfe zu finden, mit denen das Projekt mit bis zu 70-75% gefördert wird. Für die Gemeinde bedeutet das einen Eigenanteil von 1,6-2 Mio. € zu stemmen. Zur Erinnerung: Bei der vom Gemeinderat 2020 mehrheitlich erfolgten Zustimmung zum 1. Entwurf des Projektes lagen die geschätzten Baukosten bei 2 … 