Steinbrucherweiterung vorerst gestoppt!

Kreisverwaltung räumt Fehler im Genehmigungsverfahren ein

Der Rat der Gemeinde Windeck wurde in der Ratssitzung am 17.12.24 darüber informiert, dass der Kreis das Genehmigungsverfahren zur beantragten Erweiterung des Steinbruches Imhausen durch die Basalt AG ausgesetzt hat.

Steinbruch Imhausen (Bild Dieter Vollmer)

In regelmäßigen Abständen beantragt der Betreiber des Steinbruchs in Imhausen den weiteren Abbau der Grauwackebestände. Im Jahr 2023 wurde zusätzlich die Ausdehnung des Steinbruchs Richtung Dorfgrenze Imhausen beantragt.
 
Zuständig für das Genehmigungsverfahren ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises. Seit über 15 Jahren wehren sich die Imhausener Bürger gegen den Abbau und die Erweiterung. Eine Anhörung der betroffenen Bürger fand zu keinem Zeitpunkt statt, eine öffentliche Beteiligung der Bürgerschaft am Verfahren wurde stets verweigert. Im September 2023 hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Windecker Gemeinderat mit einer umfängliche Begründung Widerspruch gegen die beantragte Erweiterung bei der zuständigen Kreisbehörde eingelegt. Zusätzlich erfolgten mehrere Eingaben durch die Imhausener Bürger, welche aktuelle Gutachten und die Beteiligung der Bevölkerung einforderten.
 
Die SPD-Windeck hat sich seit Jahren klar gegen den Betrieb und den weiteren Ausbau des Steinbruchs positioniert; sie verfasste mehrere Resolutionen des Rates gegen den Betrieb des Steinbruches. Auch Bedenken des Wasserwerksvereins Geilhausen blieben ungehört, der eine Gefährdung seiner Wasserversorgung durch die anhaltenden Sprengungen befürchtet.
 
Am Dienstag, den 17.12.2024 informierte die Kreisverwaltung in einem Pressegespräch, dass bei dem Genehmigungsverfahren ein Verfahrensfehler vorliegt und auf Grund der Größe des Steinbruchs nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz eine Beteiligung der Öffentlichkeit zwingend durchzuführen sei. Diese sei aber auch schon im Jahr 2021 notwendig gewesen. Das Beteiligungsverfahren soll nun nachgeholt werden.
 
Die SPD-Windeck bedankt sich ausdrücklich beim Rat und der Gemeinde Verwaltung, die sich einstimmig hinter die Bürgerschaft in Imhausen gestellt haben. Die Einsprüche der Verwaltung und der engagierten Bürger führten offensichtlich dazu, dass die vorsetzte Behörde, das Landesamt für Natur-Umwelt-Verbraucherschutz (Lanuv) eine Überprüfung des Verfahrens vornahm, in welchem Verfahrensfehler aufgedeckt wurden.
 
Es stellt sich die Frage, ob die bestehenden Genehmigungen widerrufen werden müssen, da bei dem letzten Genehmigungsverfahren durch die Kreisverwaltung im Jahr 2021 die gesetzlichen Bestimmungen ebenso missachtet wurden.
 
Verwunderlich ist daher die Mitteilung der Kreisverwaltung vom 20.12.2024, dass der Basalt AG eine Verlängerung der Abbaugenehmigung im Steinbruch Imhausen, in den bisherig genehmigten Grenzen, bis 30.06.2026 erteilt wurde.
 
Wie begründet die Behörde die weitere Abbaugenehmigung, obwohl sie am 18.12.2024 öffentlich feststellte, dass die im Jahr 2021 erteilte Erlaubnis ohne Beteiligung der Betroffenen nicht hätte erteilt werden dürfen? Macht sie den gleichen Fehler nochmal?
 

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